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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studio Ignatov GmbH

§ 1 Allgemeines


1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Studio Ignatov GmbH und ihren Auftraggebern. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Für zukünftige Folgeaufträge gelten sie ebenfalls. Abweichende oder ergänzende Regelungen sind nur gültig, wenn sie von der Studio Ignatov GmbH schriftlich bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebote, Bestellungen, Projektverträge) gehen diesen AGB vor.


1.2 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die Dritte im Auftrag der Studio Ignatov GmbH als Einzelleistung (z. B. Kameramann, Editing, Color Grading, Beratung) erbringen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


1.3 Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass ihm diese AGB bekannt sind und er mit deren Geltung einverstanden ist. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn die Studio Ignatov GmbH sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.


1.4 Die Herstellung der (audio)visuellen Erzeugnisse erfolgt auf Grundlage des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Konzepts und wird in einer Qualität erbracht, die den durch unsere Referenzen belegten Standards entspricht.


1.5 Die Studio Ignatov GmbH trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung der (audio)visuellen Erzeugnisse als Ganzes und seiner Teile.


1.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen von Pitches die Studio Ignatov GmbH vorab über wesentliche Wettbewerbsbedingungen zu informieren, um eine transparente und faire Auswertung der Beiträge zu ermöglichen.


1.7 Im Rahmen der Anbahnung eines Vertrags- oder Auftragsverhältnisses präsentierte Strategien, Crew-Castings (z. B. Regievorschläge, DoP-Vorschläge, Fotografenvorschläge) sowie Ausarbeitungen (Director Treatments, Storyboards, Umsetzungsvorschläge) sind vertrauliches geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne Zustimmung weder genutzt noch offengelegt werden. Auch bei Nichtzustandekommen eines Vertrags darf der Crew Cast ohne Zustimmung weder direkt noch indirekt gebucht oder angefragt werden.


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§ 2 Kosten


2.1 Preise sind Nettopreise in Euro (€), zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Im vereinbarten Preis sind die gesamten Herstellungskosten enthalten, sofern das (audio)visuelle Erzeugnis nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und dem genehmigten Konzept hergestellt wird.


2.2 Wird ein Angebot oder eine Kalkulation erstellt, dieses aber nicht umgesetzt, behält sich die Studio Ignatov GmbH vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen (80,00 €/Stunde, mindestens 350,00 € netto).


2.3 Reisekosten sind, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.


2.4 Mehrkosten aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers sind von diesem zu tragen. Diese werden vor Erbringung der Leistung angekündigt und können bis maximal 50 % der ursprünglichen Herstellungskosten betragen. Abweichungen vom Konzept, die Mehrkosten verursachen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.


2.5 Die Studio Ignatov GmbH ist berechtigt, einen Vorschuss von bis zu 50 % der Auftragssumme vor Produktionsbeginn zu verlangen.


2.6 Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 15 % gilt als zulässig, sofern der Auftraggeber zuvor informiert wurde und dem nicht unverzüglich widerspricht.


2.7 Wetterbedingte Verschiebungen des Produktionstermins sind nicht im Preis enthalten. Anfallende Mehrkosten werden nach Aufwand berechnet. Gleiches gilt für zusätzliche Drehtage, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Studio Ignatov GmbH zurückzuführen sind.


2.8 Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Studio Ignatov GmbH veranlasst wurde (z. B. Geräteschaden), kann der Auftraggeber keinen Ersatz von Reisekosten oder Verdienstausfall verlangen.


2.9 Für Treatments oder Drehbücher kann ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. Der vereinbarte Preis ist auch dann fällig, wenn keine Umsetzung erfolgt. Bei Umsetzung ist dieser Preis im Budget enthalten.


2.10 Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme Änderungen an Zeitplänen, Konzepten, Drehbüchern oder bereits hergestellten Fassungen, so trägt er die entstehenden Mehrkosten. Eingriffe in die künstlerische oder technische Gestaltung, die die Verantwortung der Studio Ignatov GmbH unzumutbar beeinträchtigen, können abgelehnt werden.


2.11 Die Auswahl von Schauspielern, Modellen und Sprechern erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Werden überdurchschnittliche Honorarforderungen verlangt, trägt der Auftraggeber die Mehrkosten.


2.12 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden der Studio Ignatov GmbH vom Vertrag zurück, hat er alle bis dahin entstandenen Kosten zu tragen.


2.13 Wird die Produktion weniger als 15 Tage vor dem vereinbarten Termin verschoben, hat die Studio Ignatov GmbH Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten.


2.14 Muss eine Abrechnung aufgrund fehlerhafter Angaben des Auftraggebers korrigiert werden oder ist eine komplexe Abrechnung erforderlich, erhebt die Studio Ignatov GmbH hierfür eine Backoffice-Gebühr von 100,00 € je angefangene Arbeitsstunde.


2.15 Gutschriften werden auf das ursprünglich verwendete Zahlungskonto erstattet. Die Studio Ignatov GmbH ist berechtigt, Gutschriften mit offenen Forderungen zu verrechnen.


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§ 3 Produktion


3.1 Arbeiten beginnen frühestens nach Unterzeichnung des Produktionsvertrags bzw. schriftlicher Annahme des Angebots.


3.2 Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt der Studio Ignatov GmbH. Der Auftraggeber wird über Ort und Ablauf informiert.


3.3 Der Auftraggeber benennt vor Produktionsbeginn eine weisungsbefugte Person.


3.4 Stellt der Auftraggeber Produktionsmaterial (Bild, Ton, Text), muss er die erforderlichen Rechte besitzen und dieses in einem verwertbaren Format bereitstellen. Anpassungen/Konvertierungen trägt er.


3.5 Die Studio Ignatov GmbH trägt die Verantwortung für die künstlerische und technische Gestaltung. Für sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Inhalts ist der Auftraggeber verantwortlich.


3.6 Die Studio Ignatov GmbH haftet nicht für Datenverlust, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Auftraggeber führt eigene Datensicherungen durch.


3.7 Nach Fertigstellung eines Rohschnitts erhält der Auftraggeber Gelegenheit zur Prüfung. Änderungswünsche, die über vereinbarte Korrekturen hinausgehen, sind kostenpflichtig.


3.8 Musiklizenzen werden, sofern im Angebot enthalten, gestellt. Wünscht der Auftraggeber andere Musik, stellt er die Rechte sicher oder trägt die Kosten der Lizenzbeschaffung.


3.9 Fremdsprachige Fassungen (Synchronisation, Untertitelung) bedürfen gesonderter Vereinbarung.


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§ 4 Abnahme


4.1 Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber die finale Version. Er hat 5 Werktage zur Abnahme. Erfolgt keine Reaktion, gilt das Werk als abgenommen.


4.2 Die Abnahme umfasst die künstlerische und technische Qualität.


4.3 Eine Korrekturschleife ist im Preis enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Diese betrifft ausschließlich mängelbezogene Anpassungen, nicht konzeptionelle Änderungen.


4.4 Abnahme darf nicht verweigert werden, wenn das Werk dem Konzept und gängigen Qualitätsstandards entspricht.


4.5 Änderungen nach Abnahme erfolgen nur gegen gesonderte Vergütung und können abgelehnt werden.


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§ 5 Lieferfrist & Timings


5.1 Produktions- und Liefertermine werden vor Produktionsbeginn festgelegt.

5.2 Verzögerungen werden unverzüglich mitgeteilt.

5.3 Verzögerungen durch den Auftraggeber verlängern die Lieferfrist. Verzögert sich die Produktion mehr als einen Monat, kann die Studio Ignatov GmbH zurücktreten; entstandene Kosten trägt der Auftraggeber.

5.4 Verzögerungen durch höhere Gewalt verschieben die Termine entsprechend.

5.5 Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Danach gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5.6 Zeitpläne können aus produktionstechnischen Gründen nach vorheriger Information angemessen angepasst werden.


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§ 6 Haftung


6.1 Die Studio Ignatov GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


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§ 7 Urheberrechte & Verwertungsrechte


7.1 Das Eigentum am Rohmaterial sowie an Konzepten, Drehbüchern und Plänen verbleibt bei der Studio Ignatov GmbH. Nutzungsrechte werden ausschließlich eingeräumt.


7.2 Der Auftraggeber darf Unterlagen zurückverlangen.


7.3 Der Auftraggeber erwirbt, sofern nicht anders vereinbart, das Recht zur Nutzung im Internet und für eigene Zwecke. Für andere Nutzungsarten (z. B. TV, Kino) müssen Rechte gesondert erworben werden.


7.4 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.


7.5 Die Studio Ignatov GmbH darf Werke zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken (Showreel, Präsentationen, Website, Social Media) nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.


7.6 Bearbeitungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Studio Ignatov GmbH erfolgen; diese darf nicht unbillig verweigert werden.


7.7 Originalmaterial wird 1–2 Jahre archiviert, sofern nicht anders vereinbart. Verlängerung ist kostenpflichtig möglich.


7.8 Mit Ablieferung der sendefähigen Kopie geht das Risiko für Kopierunterlagen auf den Auftraggeber über.


7.9 Ausgangsmaterial (Negative, Masterbänder etc.) verbleibt bei der Studio Ignatov GmbH.


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§ 8 Rücktritt / Widerruf


8.1 Der Auftraggeber kann bis vor Drehbeginn zurücktreten, trägt aber alle bis dahin entstandenen Kosten.


8.2 Bei Rücktritt 14–4 Tage vor Drehbeginn schuldet der Auftraggeber pauschal 66 % der vereinbarten Kosten.


8.3 Bei Rücktritt 3–1 Tage vor Drehbeginn ist die volle Auftragssumme fällig.


8.4 Die Studio Ignatov GmbH kann in unvorhersehbaren, schwerwiegenden Fällen (z. B. höhere Gewalt, Krankheit, behördliche Anordnungen) vom Vertrag zurücktreten. Bereits entstandene Kosten werden abgerechnet.


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§ 9 Zahlungsbedingungen


9.1 Rechnungen sind nach Erhalt fällig.

9.2 Standardmäßig: 1/2 bei Auftragserteilung, 1/2 bei Abnahme; bei längeren Projekten 1/3 – 1/3 – 1/3.

9.3 Rückerstattungen erfolgen innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung der Gutschrift. Verzinsung ist ausgeschlossen.

9.4 Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


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§ 10 Verschwiegenheit


Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.


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§ 11 Schlussbestimmungen


11.1 Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder E-Mail sind ausreichend.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.



§ 12 Zusatzbedingungen für externe Dienstleister / Freelancer / Auftragnehmer


12.1 Anwendungsbereich


Diese Zusatzbedingungen gelten für alle Einsätze externer Dienstleister, Freelancer und Auftragnehmer (nachfolgend „Dienstleister“) der Studio Ignatov GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist.


12.2 Leistungsstatus / Weisungsfreiheit


Dienstleister erbringen ihre Leistungen als selbstständige Unternehmer in eigener Verantwortung. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Dienstleister sind für die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten (insb. Steuern, Sozialabgaben, KSK-/Gewerbe-Status) selbst verantwortlich.


12.3 Arbeitszeit / Pauschalhonorar


(1) Ein Tagessatz gilt pauschal für den jeweils vereinbarten Einsatztag und umfasst sämtliche an diesem Tag erbrachten Leistungen, unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsdauer.

(2) Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Überstunden, Mehrarbeit oder verlängerte Einsätze besteht nicht, es sei denn, es wurde vorab ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen.


12.4 Reise-, Spesen- und Nebenkosten


Reisezeiten, -kosten, Übernachtungen sowie Spesen werden nur erstattet, wenn sie vorab vereinbart wurden und gemäß Nachweisen/Belegen abgerechnet werden. Ohne Vereinbarung sind Anreise- und Nebenkosten im Honorar enthalten.


12.5 Ausstattung / Equipment / Sorgfaltspflichten


(1) Vom Dienstleister eingesetztes Equipment ist betriebsbereit und verkehrssicher zu stellen.

(2) Fremdes/gestelltes Equipment ist sorgfältig zu behandeln. Schäden sind sofort anzuzeigen.

(3) Für Schäden am fremden Equipment haftet der Dienstleister nach gesetzlichen Vorschriften.


12.6 Versicherungsschutz


Dienstleister halten für ihre Tätigkeit einen angemessenen Haftpflichtversicherungsschutz (Betriebs-/Berufshaftpflicht, ggf. Equipmentversicherung) vor und weisen diesen auf Verlangen nach.


12.7 Haftung des Dienstleisters


Dienstleister haften für von ihnen verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige Haftungsbeschränkungen der Studio Ignatov GmbH gegenüber Dritten bleiben unberührt.


12.8 Rechte an Arbeitsergebnissen / Nutzungsrechte


(1) Soweit der Dienstleister urheberrechtlich geschützte Leistungen erbringt, räumt er der Studio Ignatov GmbH mit vollständiger Vergütung eine zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechtseinräumung an den vereinbarten Arbeitsergebnissen ein, einschließlich Bearbeitungs-, Umgestaltungs-, Unterlizenzierungs- und Übertragungsrechten, jeweils soweit projektüblich.


(2) Rohdaten, Projektdateien, Presets und sonstige Herstellungen sind auf Anforderung herauszugeben, soweit vertraglich geschuldet oder zur Vertragserfüllung erforderlich.


(3) Persönlichkeits- und Leistungsschutzrechte Dritter (z. B. Miturheber, Musiker, Sprecher) klärt der Dienstleister, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich entstehen.


12.9 Vertraulichkeit / Datenschutz


(1) Dienstleister behandeln sämtliche ihnen zugänglich gemachten Informationen, Daten, Zugangsdaten, Briefings, Kalkulationen, Kundendaten und interne Abläufe vertraulich.

(2) Personenbezogene Daten sind ausschließlich zweckgebunden zu verarbeiten; einschlägige Datenschutzvorgaben (DSGVO/BDSG) sind einzuhalten.

(3) Auf Verlangen ist eine gesonderte NDA/Datenverarbeitungsvereinbarung zu unterzeichnen.



12.10 Konkurrenzschutz / Abwerbung


Dienstleister unterlassen während des Projekts und für 6 Monate danach die gezielte Abwerbung von festangestellten Mitarbeitern der Studio Ignatov GmbH, soweit gesetzlich zulässig.


12.11 Vergütung / Abrechnung / Fälligkeit

(1) Vergütung gemäß individueller Vereinbarung/PO/Call Sheet.

(2) Abrechnung monatlich bzw. nach Projektende, unter Beifügung der Belege/Timesheets binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung.

(3) Zahlungsziel: 30 Tage netto nach Zugang ordnungsgemäßer Rechnung. Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht schriftlich vereinbart.


12.12 Stornierung / Verschiebung

  1. Storno durch Studio Ignatov GmbH:


– bis 10 Kalendertage vor Einsatz: kostenfrei,

– 9–5 Tage: 15 % des Tagessatzes,

– 4–1 Tage: 25 % des Tagessatzes,

– am Einsatztag: 50 % des Tagessatzes.


(2) Wetter-/Force-Majeure-Verschiebungen gelten nicht als Storno; bereits angefallene, unvermeidbare Kosten werden ersetzt, neue Termine werden nach Verfügbarkeit abgestimmt.


(3) Abweichende Stornoregeln in Projekten mit besonderen Bedingungen (z. B. Auslandsdrehs) können schriftlich vereinbart werden.


12.13 Vertretung / Subunternehmer


Einsatz von Subunternehmern nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Studio Ignatov GmbH. Der Dienstleister bleibt für Vertragserfüllung und Compliance verantwortlich.


12.14 Steuern / Abgaben / KSK


Dienstleister stellen formal ordnungsgemäße Rechnungen (inkl. USt-ID/Steuernummer). Etwaige KSK-Abgaben, ausländische Quellensteuern oder Meldungen obliegen dem Dienstleister, soweit gesetzlich vorgesehen, es sei denn, zwingendes Recht ordnet die Einbehaltung durch die Studio Ignatov GmbH an.


12.15 Konfliktregel / Gerichtsstand


Ergänzend gelten die übrigen AGB der Studio Ignatov GmbH. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Düsseldorf.


12.16 Kundenschutz / Vertragsstrafe


  1. Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie für 12 Monate nach Beendigung der letzten Tätigkeit für die Studio Ignatov GmbH keine Direktaufträge oder Vertragsverhandlungen mit Endkunden der Studio Ignatov GmbH einzugehen, sofern dies nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich durch die Studio Ignatov GmbH genehmigt wurde.

  2. Als „Endkunden“ gelten alle Unternehmen oder Personen, mit denen die Studio Ignatov GmbH im Rahmen des jeweiligen Projekts unmittelbar in Kontakt stand.

  3. Für jeden schuldhaften Verstoß verpflichtet sich der Dienstleister zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von der Studio Ignatov GmbH nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe beträgt mindestens 5.000,00 €. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird hierauf angerechnet.



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Stand der Zusatzbedingungen: 09. September 2025
Stand der AGB: 09. September 2025

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